Neuerungen bei den Ergänzungsleistungen ab 01.01.2021

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Am 1. Januar 2021 trat die EL-Reform in Kraft.

Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens
    • Einführung einer Eintrittsschwelle
    • Einführung einer Rückerstattungspflicht
    • Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: Tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • Senkung des EL-Mindestbetrags
  • Vermögensverzicht
  • Rückerstattungspflicht

Die neuen Regelungen sind im Merkblatt beschrieben.