Beitragspflicht

Personen in Ausbildung und Studierende gelten als Nichterwerbstätige und entrichten ihre Beiträge direkt über die Lehranstalt.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «AHV Beiträge» und an unserem online-Schalter.

Leistungen und Zulagen für Personen in Ausbildung

Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung sind verschiedene Unterstützungsbeiträge vorgesehen:

  • Die Eltern können während der Ausbildung resp. dem Studium für Jugendliche von 16 bis 25 Jahren allenfalls Ausbildungszulagen beziehen. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber. Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätigen und Personen in der Landwirtschaft melden sich direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse.
  • AHV und IV zahlen für 18- bis 25-jährige Jugendliche in Ausbildung Kinder- oder Waisenrenten aus, wenn einer oder beide Elternteile Altersrentner oder Invalidenrentner oder verstorben sind.
  • Wenn eine Kinder- oder Waisenrente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV oder IV ausgerichtet werden.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «AHV-Leistungen», «Familienzulagen» und an unserem online-Schalter.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die obligatorische Krankenversicherung nimmt in der Beitragserhebung keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation des Versicherten. Das kann zu erheblichem finanziellen Druck führen. Auch Personen in Ausbildung und Studium können Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Bei Familien wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Die Ausgleichskasse informiert anfangs Jahr über die Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung und die Frist zur Einreichung des Antrages.

Weitere Informationen finden Sie unter «Prämienverbilligung».

Erwerbsersatz (EO)

Ebenso haben Personen in Ausbildung und Studium während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten Anspruch auf Erwerbsersatz. Sie leiten Ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «Erwerbsersatz» und an unserem online-Schalter.

Gesundheitliche Einschränkung

Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle verschiedene Massnahmen, beispielsweise Hilfsmittel, in Betracht.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «Invalidenversicherung» und an unserem online-Schalter.