Meldepflicht

Ändern sich die persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse, muss die sozialversicherung glarus informiert werden.

Melden Sie jede Änderung

Wer Sozial­versicherungs­leistungen erhält, muss jede Änderung der familiären, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Situation melden. Jede Änderung kann den Leistungs­anspruch beeinflussen.

Beispiele für veränderte Verhältnisse sind (die aufgeführten Beispiele sind nicht abschliessend):

  • Adress­änderungen
  • Trennung, Scheidung oder Heirat
  • Tod eines Ehe­gatten oder Kindes
  • Abbruch einer Ausbildung
  • Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbs­tätigkeit
  • Erhöhung oder Verminderung des Einkommens oder Vermögens
  • Liegenschafts- oder Grundstücks­verkauf
  • Ein- und Austritte bei Alters- oder Pflege­heimen

Alle Änderungen melden Sie bitte schriftlich oder per E-Mail mit Kopien der Unterlagen.

Unsere Adresse

sozialversicherungen glarus
Burgstrasse 6
8750 Glarus

info(at)svgl.ch

 

Konsequenzen

Wer eine der oben genannten Änderungen nicht sofort meldet, riskiert,

  • dass die Leistungen nicht recht­zeitig ausbezahlt werden oder
  • dass zu Unrecht bezogene Leistungen zurück­erstattet werden müssen.