Meldepflicht
Ändern sich die persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse, muss die sozialversicherung glarus informiert werden.
Melden Sie jede Änderung
Wer Sozialversicherungsleistungen erhält, muss jede Änderung der familiären, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Situation melden. Jede Änderung kann den Leistungsanspruch beeinflussen.
Beispiele für veränderte Verhältnisse sind (die aufgeführten Beispiele sind nicht abschliessend):
- Adressänderungen
- Trennung, Scheidung oder Heirat
- Tod eines Ehegatten oder Kindes
- Abbruch einer Ausbildung
- Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit
- Erhöhung oder Verminderung des Einkommens oder Vermögens
- Liegenschafts- oder Grundstücksverkauf
- Ein- und Austritte bei Alters- oder Pflegeheimen
Alle Änderungen melden Sie bitte schriftlich oder per E-Mail mit Kopien der Unterlagen.
Unsere Adresse
sozialversicherungen glarus
Burgstrasse 6
8750 Glarus
info(at)svgl.ch
Konsequenzen
Wer eine der oben genannten Änderungen nicht sofort meldet, riskiert,
- dass die Leistungen nicht rechtzeitig ausbezahlt werden oder
- dass zu Unrecht bezogene Leistungen zurückerstattet werden müssen.