Ob Ihre Erwerbstätigkeit als selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit eingestuft wird, entscheidet die Ausgleichskasse aufgrund der wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Verhältnisse im Einzelfall. Ohne Bestätigung der Ausgleichskasse gelten Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht als selbständigerwerbend.

Beitragspflicht

Als Selbständigerwerbender im Sinne der AHV bezahlen Sie Beiträge auf dem selbständigen Erwerbseinkommen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und endet mit der Erwerbsaufgabe.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «AHV Beiträge» und an unserem online-Schalter.

Familienzulagen

Im Kanton Glarus haben Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Selbständige Landwirte können einen Anspruch aus dem Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft geltend machen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «Familienzulagen» und an unserem online-Schalter.

EO- und Mutterschaftsentschädigung

Selbständigerwerbende erhalten eine Betriebszulage von 75 Franken pro Tag für die Dauer der Dienstabwesenheit gemäss EO-Gesetz. Selbständigerwerbende Frauen haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Dieser muss direkt bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Für Berechnung und Auszahlung der EO- und Mutterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «Erwerbsersatz / Mutterschaft» und an unserem online-Schalter.

Invalidenversicherung

Versicherte Personen, die für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zur Früherfassung melden. Sind weitere berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung angezeigt, können Sie für die Dauer der Eingliederungsmassnahmen ein IV-Taggeld erhalten. Diese stellen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicher.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «Invalidenversicherung IV» und an unserem online-Schalter.