AHV 21 ist angenommen

26. September 2022

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen.

Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.

Auf der Seite des BSV www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html sind die folgenden Informationen zu finden:

  • Fragen & Antworten (FAQ) im Hinblick auf die Umsetzung
  • Referenzalter-Abfrage: Bei Eingabe des Geburtsdatums wird das (neue) Datum des AHV-Alters angegeben
  • Ausgleichsmassnahmen-Abfrage: Bei Eingabe des Jahrgangs und Auswahl der Einkommenskategorie werden die Kürzungssätze beim Vorbezug und der Zuschlagssatz beim Bezug im Referenzalter angegeben. Es wird bei dieser Abfrage auch erklärt, warum es nicht möglich ist, einen Rentenrechner zur Verfügung zu stellen.

Individuelle Beratungen durch die Fachpersonen der Ausgleichskasse Glarus werden erst möglich sein, wenn der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen veröffentlicht hat.

Sobald weitergehende Informationen zur Verfügung stehen, werden wir darüber informieren.

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