Reform AHV 21

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen.

Die Änderungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.

AHV 21 per Video kurz erklärt

Auf der Seite des BSV www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html sind die folgenden Informationen zu finden:

  • Fragen & Antworten (FAQ) im Hinblick auf die Umsetzung
  • Referenzalter-Abfrage: Bei Eingabe des Geburtsdatums wird das (neue) Datum des AHV-Alters angegeben
  • Ausgleichsmassnahmen-Abfrage: Bei Eingabe des Jahrgangs und Auswahl der Einkommenskategorie werden die Kürzungssätze beim Vorbezug und der Zuschlagssatz beim Bezug im Referenzalter angegeben. Es wird bei dieser Abfrage auch erklärt, warum es nicht möglich ist, einen Rentenrechner zur Verfügung zu stellen.