Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die

  • in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst oder im Rotkreuzdienst Dienst leisten
  • Zivildienst leisten
  • im Zivilschutz Dienst leisten
  • an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport teilnehmen
  • an Jungschützenleiterkursen teilnehmen

Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leiten sie vollständig ausgefüllt weiter an den Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.

EO für Rektruten

Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) – zusätzlich zum Sold – eine einheitliche Grundentschädigung (Erwerbsersatz) von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag). Dies unabhängig davon, ob sie vor der RS erwerbstätig oder in Ausbildung waren.

Weitere Informationen finden sind auf der Seite des Bundesamtes.