Beiträge

Höhere AHV/IV/EO-Beiträge ab 1. Januar 2021
Der Entscheid der Volksabstimmung vom 27. September 2020 betreffend die Einführung des Vaterschaftsurlaubs tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Damit steigen die EO-Beiträge.

Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0,45 % auf 0,5 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz auf 10,6 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Beiträge der Selbständigerwerbenden
Der Mindestbeitrag wird von 496 Franken auf 503 Franken erhöht.

Beiträge der Nichterwerbstätigen
Auch hier beträgt der Mindestbeitrag 503 Franken. Der jährliche AHV/IV/EO-Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu 25 150 Franken (d.h. 50 Mal der Mindestbeitrag). Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind von der Beitragspflicht befreit, sofern ihr Ehepartner bei der AHV als Erwerbstätiger gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag (1 006 Franken pro Kalenderjahr) entrichtet.

Beiträge an die freiwillige Versicherung
Der Mindestbeitrag an die freiwillige Versicherung beträgt neu 958 Franken. Die Obergrenze beträgt 23 950 Franken. Wer die Schweiz verlässt, ist nicht mehr obligatorisch versichert. Wer der freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beitritt, führt den Versicherungsschutz lückenlos weiter.

Familienzulagen

Neue Eckwerte: pro Jahr pro Monat
Mindesteinkommen für Anspruch auf Familienzulagen für Erwerbstätige 7'170 597
Maximales Einkommen des Kindes für Anspruch auf Ausbildungszulagen 28'680 2'390
Maximales steuerbares Einkommen für Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige 43'020 3'585

Erwerbsersatzentschädigung

Vaterschaftsentschädigung:
Die Detailinformationen finden Sie auf unserer Homepage im Merkblatt 6.04 - Vaterschaftsentschädigung.

Betreuungsentschädigung:
Das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung sieht einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern vor. Der Betreuungsurlaub und die während dieser Zeit ausgerichtete Betreuungsentschädigung über die EO treten per 1. Juli 2021 in Kraft. Detailinformationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage. 

AHV-/IV-Leistungen:

Die neuen Mindest- und Höchstansätze der Renten für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer (Skala 44) betragen monatlich:

  Minimalrente Maximalrente
Alters- und Invalidenrente 1'195.-- 2'390.--
Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares 1'793.-- 3'585.--
Alters- und Invalidenrente für Witwe/Witwer 1'195.-- 2'390.--
Witwen- und Witwerrente 956.-- 1'912.--
Zusatzrente 359.-- 717.--
Waisen- und Kinderrente 478.-- 956.--
Waisenrente 60% 717.-- 1'434.--

Die Hilflosenentschädigung zur AHV und IV werden erhöht. Sie betragen monatlich neu bei Hilflosigkeit:
Hilflosenentschädigung AHV

  im Heim zu Hause
Leichten Grades (nur zu Hause!)   239.--
Mittleren Grades 598.-- 598.--
Schweren Grades 956.-- 956.--


Hilflosenentschädigung IV

  im Heim zu Hause
Leichten Grades (nur zu Hause!) 120.-- 478.--
Mittleren Grades 299.-- 1'195.--
Schweren Grades 478.-- 1'912.--

Intensivpflegezuschlag:

Betreuungsaufwand pro Tag in Franken pro Tag in Franken pro Monat
mindestens 4 Stunden 31.85 956.--
mindestens 6 Stunden 55.75 1'673.--
mindestens 8 Stunden 79.65 2'390.--

 

Assistenzbeitrag:
Der Assistenzbeitrag beträgt 33.50 Franken pro Stunde (für benötigte Assistenzpersonen mit besonderen Qualifikationen 50.20 Franken pro Stunde). Der Ansatz für den Nachtdienst beträgt höchstens 89.30 Franken pro Nacht.

Ergänzungsleistungen:

Auf den 1. Januar 2021 tritt die EL-Reform 2021 in Kraft. Während einer Übergansfrist von drei Jahren werden bei laufenden EL-Fällen die EL-Berechnungen noch nach altem Recht durchgeführt. Bei diesen Fällen gelangt das neue Recht nur dann bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Anwendung, wenn sie für die versicherte Person einen finanziellen Vorteil bedeuten. Ab dem 1. Januar 2024 werden alle Ergänzungsleistungen nach dem neuen Recht berechnet.

Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für Erwachsene in Franken pro Jahr:
 

Alleinstehende 19'610
Ehepaare 29'415


Beträge betreffend den allgemeinen Lebensbedarf für Kinder finden Sie auf unserer Homepage. 

Regionale Durchschnittsprämien für die obligatorische Krankenpflegegrundversicherung in Franken pro Jahr:

Erwachsene 5'064
Junge Erwachsene 3'864
Kinder 1'140


Höchste Prämienverbilligung für Personen ohne Anspruch auf EL oder Sozialhilfe in Franken pro Jahr:

Erwachsene 4'304
Junge Erwachsene 3'284
Kinder 1'140

 

EL-Mindestbetrag:
Der Betrag der jährlichen EL entspricht mindestens dem höheren der folgenden Beträge:

  • Der Betrag der höchsten Prämienverbilligung für Personen ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe
  • 60 % der regionalen Durchschnittsprämie.     

Bei der EL-Berechnung nach neuem Recht wird die tatsächliche Krankenkassenprämie als Ausgabe anerkannt, maximal aber die Durchschnittsprämie. Der Betrag für die Individuelle Prämienverbilligung wird von der Steuerverwaltung direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt.

Kosten für die Pflege in Heimen:
Für Anspruchsberechtigte in einem Alters- oder Pflegeheim gelten folgende maximale Ansätze:
 

Hoteltaxe pro Tag 121.60
Betreuung pro Tag 29.00
Pflege Stufe 1 (Eigenbeitrag) pro Tag 0.00
Pflege Stufe 2 (Eigenbeitrag) pro Tag 8.35
Pflege Stufe 3 (Eigenbeitrag) pro Tag 15.30
Pflege Stufe 4 – 12 (Eigenbeitrag) pro Tag 23.04


Persönliche Auslagen für Heimbewohner (Alters-, Pflege- oder Invalidenheim):
Als Beiträge für persönliche Auslagen werden pro Jahr maximal 5 448 Franken anerkannt.

Mietzinsmaxima:
Mit der EL-Reform 2021 werden alle Gemeinden einer der 3 Regionen zugeteilt. Glarus Mitte und Glarus Nord werden der Region 2 zugeteilt. Glarus Süd wird der Region 3 zugeteilt.

  Region 1* Region 2* Region 3* altrechtlich
Alleinstehende 16'440.-- 15'900.-- 14'520.- 13'200.--
2 Personen 19'440.-- 18'900.-- 17'520.-- 15'000.--
3 Personen 21'600.-- 20'700.-- 19'320.-- 15'000.--
ab 4 Personen 23'520.-- 22'500.-- 20'880.-- 15'000.--
Einzelperson in Wohn-
gemeinschaft (mit
Personen ausserhalb
der Berechnung)
9'720.-- 9'450.-- 8'760.-- 13'200.--

*Mietzinsmaxima pro Jahr