Eine Invalidenrente wird nur gewährt, wenn zuerst alle Möglichkeit einer Eingliederung geprüft wurden. Frühestens sechs Monate nach einreichen der offiziellen Anmeldung und nach Ablauf des Wartejahres kann ein Anspruch entstehen.

Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens zu 40 % arbeitsunfähig gewesen.
  • Nach Ablauf des Wartejahrs besteht eine Erwerbsunfähigkeit von 40 % oder mehr.

Die Leistungen der IV sind auf "Eingliederung vor Rente" ausgerichtet.

  • Massnahmen der Frühintervention; Sie beugen gesundheitsbedingten Problemen am Arbeitsplatz vor.
  • Eingliederungsmassnahmen; Sie verbessern oder erhalten die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich.
  • Invalidenrenten; Sie werden nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren.
  • Hilflosenentschädigung; Sie unterstützen finanziell, wenn behinderte Personen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.

 

Welche Leistungen gewährt die IV?

Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Versicherte Personen müssen alle Massnahmen aktiv unterstützen, die ihrem Gesundheitszustand angepasst sind und zu ihrer Eingliederung ins Erwerbsleben getroffen werden. Bei einer Anmeldung für Eingliederungsmassnahmen oder für eine Rente wird der Anspruch auf eine Rente erst geprüft, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann.

 

Wie lange dauert es, bis die IV-Stelle den  Grundsatzentscheid fasst?

Die IV-Stelle fasst innerhalb von zwölf Monaten ab Einreichung der IV- Anmeldung den Grundsatzentscheid, ob der Eingliederungsweg gewählt werden soll oder ob die Rentenfrage zu prüfen ist.

 

Wann wird ein Eingliederungsplan erstellt?

Steht fest, dass Ihnen Integrationsmassnahmen und/oder Massnahmen beruflicher Art zugemutet werden können, wird ein Eingliederungsplan erstellt. Er hält die zu erreichenden Ziele fest, regelt die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien und definiert die Verantwortlichkeiten und Fristen.

 

Was bedeutet Frühintervention?

  • einen noch bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten;
  • die versicherte Person an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebs wieder einzugliedern;
  • die restliche Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen;
  • die versicherte Person auf die berufliche Eingliederung vorzubereiten.

In einem Eingliederungsplan, der gemeinsam mit der betroffenen Person und den wichtigsten Ansprechpersonen in ihrem Umfeld erstellt wird, werden verbindliche Ziele festgehalten und Verantwortlichkeiten und Fristen definiert. Es werden in erster Linie Massnahmen ergriffen, die sofort und einfach umzusetzen sind und grosse Wirkung erzielen können. Während der Frühintervention besteht kein Anspruch auf Taggelder. Parallel zu den Frühinterventionsmassnahmen prüft die IV-Stelle, ob die versicherte Person die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere Leistungen der Invalidenversicherung erfüllt.

 

Was sind Integrationsmassnahmen?

Die Integrationsmassnahmen schliessen die Lücke zwischen sozialer und beruflicher Integration. Es handelt sich um eine Vorstufe zur Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art. Die Integrationsmassnahmen sind insbesondere auf versicherte Personen mit psychisch bedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person seit mindestens sechs Monaten zu wenigstens 50 % arbeitsunfähig ist und dadurch die Voraussetzungen für die Durchführung von Massnahmen beruflicher Art im Hinblick auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt geschaffen werden können. Die IV-Stelle begleitet die versicherte Person während der Dauer der Integrationsmassnahme und überwacht den Erfolg derselben. Es gibt zwei Arten von Integrationsmassnahmen:

  • Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen

 

Was sind Massnahmen zur sozialberuflichen  Rehabilitation?

Die Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation dienen der Wiedererlangung bzw. der Erhaltung der Eingliederungsfähigkeit und der Angewöhnung an den Arbeitsprozess. Die Massnahmen umfassen:

  • Belastbarkeitstraining
  • Aufbautraining
  • wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz

 

Was sind Beschäftigungsmassnahmen?

Beschäftigungsmassnahmen dienen dem Erhalt der Tagesstruktur und der Restarbeitsfähigkeit bis zum Beginn von beruflichen Massnahmen oder dem Antritt einer neuen Stelle. In der Regel gehen den Beschäftigungsmassnahmen Massnahmen zur sozial-beruflichen Rehabilitation voraus.

 

Wann entsteht ein Anspruch auf Integrationsmassnahmen?

Ein Anspruch auf Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung kann frühestens ab Einreichung der Anmeldung entstehen.

 

Wann habe ich Anspruch auf eine Rente?

Es besteht nur dann Anspruch auf eine IV-Rente, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit oder Ihre Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann.

 

Zu welchem Zeitpunkt entsteht der Anspruch auf eine Rente?

Der Anspruch auf eine Rente entsteht frühestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV, aber frühestens in jenem Monat, der auf die Vollendung des 18. Altersjahres folgt.

 

Erlöschen des Anspruches auf eine IV-Rente

Der Anspruch auf eine IV-Rente erlischt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Spätestens aber, wenn der IV-Rentner oder die IV-Rentnerin das AHV-Alter erreicht und somit Anspruch auf eine Altersrente hat.

 

Was wird von mir erwartet?

Sie müssen alles Ihnen Zumutbare unternehmen, um die Dauer und das Ausmass der Arbeitsunfähigkeit zu verringern und den Eintritt einer Invalidität zu verhindern. Eine Massnahme gilt nur dann als nicht zumutbar, wenn sie dem Gesundheitszustand nicht angemessen ist. Änderungen der beruflichen, familiären und gesundheitlichen Situation müssen Sie der IV-Stelle melden; diese können den Leistungsanspruch beeinflussen.

 

Sind die angeordneten Massnahmen Pflicht?

Ja. Sie müssen sich aktiv an der Umsetzung aller zumutbaren Massnahmen (wie z. B. Frühinterventions- und Eingliederungsmassnahmen als Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, Massnahmen beruflicher Art oder medizinische Behandlungen) beteiligen, damit der bestehende Arbeitsplatz erhalten bleibt, Sie eine vergleichbare Tätigkeit ausüben oder wieder ins Berufsleben eingegliedert werden können.

 

Was geschieht, wenn ich den Verpflichtungen nicht nachkomme?

Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, können die Leistungen gekürzt oder verweigert werden.