Vaterschaftsurlaub ist startklar

29. September 2020

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub mit über 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Väter in der Schweiz erhalten bei Geburt eines Kindes neu zwei Wochen Zeit für die Familie.

Die Ausgleichskassen rechnen damit, dass der Bundesrat die Anpassung im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EOG) sowie die notwendigen Verordnungsbestimmungen auf Anfang 2021 in Kraft setzen wird. Sobald alle rechtlichen Grundlagen greifbar sind, können die Ausgleichskassen die Umsetzung anpacken.

Spätestens im Verlauf des Dezembers 2020 ist auf unserer Internetseite das neue Merkblatt ‘Vaterschaftsentschädigung’ sowie das Anmeldeformular aufgeschaltet.

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