Geschäftsberichte 2022

09. Juni 2023

Trotz Pandemie und einigen gesetzlichen Neuerungen blicken die Sozialversicherungen Glarus auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Insbesondere die Eingliederung in die IV entwickelte sich sehr erfolgreich.

Die Versicherungsbeiträge beliefen sich 2022 auf 107'104'051 Franken, die ausgerichteten Versicherungsleistungen auf 202'530'282 Franken. Davon entfallen im Jahr 2022 noch 584'731 (2021: 3'438'977 Fr.) auf die 2020 eingeführte und 2022 wieder aufgehobene Versicherungsleistung Corona-EO. Das ergibt ein Gesamtvolumen von 309'634'333 Franken und damit eine leichte Abnahme von 0.86 Prozent gegenüber dem Vorjahresvolumen von 312'317'619 Franken. Dieses Ergebnis resultiert einerseits aus höheren Versicherungsleistungen (+6.1%) und andererseits aus leicht tieferen Einnahmen aus Versicherungsbeiträgen (-0.14%).

Erfolgreiche Eingliederung im Kanton

Die Umsetzung der Weiterentwicklung der IV im Jahr 2022 konnte mit grossem, zusätzlichem Engagement aller Mitarbeitenden erfolgreich gestartet werden. Es galt – insbesondere im Bereich der beruflichen Massnahmen – neue Leistungen und ihre Codierung anzupassen und alle Kundinnen und Kunden der IV über die Änderungen bei den medizinischen Massnahmen zu informieren und die Entscheide entsprechend neu zu fassen.

Die IV Stelle Glarus weist einen sehr schönen Erfolg bei der beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aus. Die Zunahme der Anmeldungen über alle IV/AHV-Leistungen liegt gegenüber dem Vorjahr bei 9%; im Bereich der Eingliederung und Rente IV erfolgte eine Zunahme von über 40%!

Anpassungen und neue Regelungen

Vaterschaftsentschädigung: Seit Anfang 2021 erhalten frischgebackene erwerbstätige Väter bis sechs Monate nach der Geburt eines Kindes einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Im Kanton Glarus bezogen 131 Väter im Berichtsjahr den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Das entspricht einer Summe von 292'478 Franken.

Betreuungsentschädigung: Seit Mitte 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres schwer kranken Kindes unterbrechen, gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Betreuungsurlaub von maximal 98 Tagen. Die Eltern können den Urlaub frei unter sich aufteilen. Finanziert wird auch diese Entschädigung über die EO.

Ergänzungsleistungen: Die Ergänzungsleistungen (EL) greifen da, wo AHV/IV-Renten bzw. IV-Taggelder und weitere Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um im Alter oder bei Invalidität die minimalen Lebenskosten zu decken. Anfang 2021 trat die EL-Reform 2021 in Kraft. Bei allen bestehenden Fällen wurde eine Vergleichsrechnung durchgeführt und nur dann auf das neue Recht abgestellt, wenn sich für die berechtigte Person gestützt auf das neue Recht höhere Ergänzungsleistungen ergeben. Ab 2024 wird das neue Recht auf alle EL-Beziehenden angewendet. Bevölkerung, anspruchsberechtigten Personen sowie Beistände wurden über verschiedene Kanäle, zum Teil auch persönlich informiert.

Tonaufnahmen in IV-Verfahren: Gemäss Bundesgesetz werden im Zuge der sogenannten Weiterentwicklung IV seit Anfang 2022 die zwischen der versicherten Person und dem Sachverständigen geführten Interviews bei Gutachten mittels Tonaufnahmen aufgezeichnet und in die Akten des Versicherungsträgers aufgenommen. Das Interview umfasst grundsätzlich das Untersuchungsgespräch, insbesondere die Anamneseerhebung und die Beschwerdeschilderung durch die versicherte Person. Tonaufnahmen von Gesprächen zwischen Versicherten, Dolmetschenden und Sachverständigen stellen ein korrektes Verfahren sicher, tragen zur Qualitätssicherung von Gutachten bei, schaffen Transparenz und verhindern Rechtsstreitigkeiten.

Stabile Zahlen, weniger Inkasso-Massnahmen

Die über die SVGL-Ausgleichskasse abgerechneten Löhne und Einkommen entsprechen in etwa den Vorjahreszahlen. Erneut bedurfte es weniger Inkasso-Massnahmen, eine sehr erfreuliche Entwicklung der Glarner Wirtschaft.

Als Grundpfeiler der 1. Säule sollen die AHV/IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken und werden der Preisentwicklung angepasst. Reichen die Renten der AHV/IV zur Deckung des Existenzbedarfs nicht aus, richten Bund und Kantone Ergänzungsleistungen aus. Durch das Erreichen des AHV-Rentenalters der sogenannten Babyboomer-Generation und der Möglichkeit eines Rentenvorbezugs nimmt die Anzahl der AHV-Renten weiter kontinuierlich zu. Im Berichtsjahr gingen 487 Anmeldungen zur Altersrente ein. Insgesamt wurden 5'415 AHV-Renten ausgerichtet.

Die Familienausgleichskasse Glarus richtete 2022 an 2466 Personen und für insgesamt 4454 Kinder Familienzulagen in der Höhe von rund 13 Millionen Franken aus. Die Zulagen werden unterschiedlich finanziert: Die Arbeitgebenden und die Selbständigerwerbenden finanzieren die Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, der Kanton diejenigen für die Nichterwerbstätigen.

Beitragssatz konnte gesenkt werden

Die bundesgesetzlich vorgeschriebenen Reserven der Familienausgleichskasse werden von den Arbeitgebenden gespiesen und dienen dazu, Schwankungen – insbesondere aufgrund von Veränderungen der Lohnsumme und der Geburtenrate – auszugleichen und einen stabilen Beitragssatz zu gewährleisten. Der erfreuliche Geschäftsgang in den letzten Jahren erlaubt es, zu Gunsten der Arbeitgebenden den seit 2018 geltenden Beitragssatz von 1.5% ab 2023 neu auf 1.4% zu senken.

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