Geschäftsberichte 2021

03. Juni 2022

Im zweiten Pandemiejahr in Folge erwiesen sich die sozialversicherungen glarus (svgl) als stabil und krisenresistent: Zu jeder Zeit waren sämtliche Versicherungsgeschäfte gesichert und konnten ordnungsgemäss und zeitgerecht abgewickelt werden.

Wie dem Geschäftsbericht 2021 der svgl zu entnehmen ist, belaufen sich die vereinnahmten Versicherungsbeiträge auf 108'163'948 Franken, die ausgerichteten Versicherungsleistungen auf 204'153'671 Franken. Davon entfallen im vergangenen Jahr 3'438'977 Franken auf die 2020 eingeführte Versicherungsleistung Corona-Entschädigung. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen von 312'317'619 Franken, was einem Anstieg von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresvolumen von 308'040'617 Franken entspricht.

Dieser Anstieg ergibt sich einerseits aus höheren Versicherungsleistungen – insbesondere bei IV-Taggeld (25.75 %), MSE (14 %) oder EL (9 %) – und andererseits durch höhere Einnahmen, bei den AHV/IV/EO-Beiträgen von 2 Prozent. Ein pandemiebedingter Rückgang der auf den Löhnen und Einkommen basierenden Einnahmen ist damit auch im zweiten Pandemiejahr nicht zu verzeichnen.

Durch das Erreichen des AHV-Rentenalters der sogenannten Babyboomer-Generation und der Möglichkeit eines Rentenvorbezugs nimmt die Anzahl der AHV-Renten weiter kontinuierlich zu.

Mehrere Gesetzesrevisionen problemlos eingeführt

Im Dienste der Glarner Bevölkerung konnten 2021 die zahlreichen Revisionen im Bereich der Sozialversicherungen (EL-Revision, Vaterschaftsentschädigung, Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung usw.) ohne Schwierigkeiten eingeführt und es konnte eine materiell korrekte und effiziente Durchführung etabliert werden. Mit der Übergangsleistung für ältere Arbeitslose wurde auf den 1. Juli 2021 gar eine neue Sozialversicherungsleistung geschaffen.

Weitere wichtige Revisionen folgen

Ein kurzer Ausblick in die nahe Zukunft offenbart, dass mit der 2022 in Kraft getretenen IV-Revision sowie mit der Abstimmung im Herbst 2022 zur AHV-Revision gewichtige Revisionen bedeutender Sozialversicherungswerke anstehen.

Mit der «Weiterentwicklung IV», per 1. Januar 2022, werden die Eingliederungsbemühungen weiter verstärkt. Der Fokus liegt insbesondere bei der gezielteren Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Berufsleben und bei der Ausweitung der Beratung und Begleitung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Eine engere Begleitung von gesundheitlich beeinträchtigten Kindern und Familien, die Einführung eines stufenlosen Rentensystems und die Verbesserung der Qualität und Transparenz bei der Durchführung von Gutachten sind weitere wichtige Anpassungen.

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