Rentenanmeldung

Der wichtigste Grundsatz für Rentnerinnen und Rentner: keine Leistung ohne Anmeldung. Sowohl für die ordentliche Rente, wie auch für den Rentenvorbezug müssen Sie rechtzeitig die Anmeldung an die Ausgleichskasse einreichen, bei der Sie oder Ihr Arbeitgeber zuletzt für Sie abgerechnet haben. Der Rentenvorbezug bei der AHV ist nur für ein oder zwei Jahre möglich.

Weitere Leistungen im Rentenalter

Gerade im Alter kann man auf verschiedene Hilfestellungen angewiesen sein. Die finanziellen Auswirkungen können von weiteren Leistungen der AHV gemildert werden. Dies wären beispielsweise Hilflosenentschädigungen, Kostenbeiträge an Hilfsmittel, Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente oder die individuelle Prämienverbilligung. Auch dafür müssen Sie sich aber bei Ihrer Ausgleichskasse (individuelle Prämienverbilligung bei der Steuerverwaltung) anmelden.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter «AHV Leistungen» und an unserem online-Schalter.