Medizinische Gutachten

Kurz erklärt

Bei unklarer Aktenlage ist es zwingend notwendig, dass die versicherungsmedizinischen Sachverhalte durch weitere Abklärungen ermittelt werden. Das geschieht mit einem externen Gutachten, wenn der RAD Fragen oder Unklarheiten zur gesundheitlichen Situation mit den vorhandenen Informationen nicht eindeutig beurteilen kann.

Die IV-Stelle Glarus arbeitet mit Gutachterinnen und Gutachtern verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Für alle IV-Gutachten gelten die gleichen Qualitätskriterien.

Das Gutachten für die Invalidenversicherung nimmt Stellung zu objektiven Gesundheitsschäden und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsleistungen. Diese ärztlichen Informationen sind die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es im Fall eines Rechtsstreits als Beweismittel verwendbar ist.

Kriterien für die Auftragsvergabe

Qualität und Effizienz

Der RAD spricht die Empfehlung für weitere medizinische Abklärungen aus und schlägt einen Gutachter, eine Gutachterin der entsprechenden medizinischen Fachrichtung vor. Die IV-Stelle Glarus entscheidet im Einzelfall, welcher Fachspezialist berücksichtigt wird. Für diesen Zweck führt der RAD eine Gutachter-Datenbank. Der RAD gibt Gutachterinnen und Gutachtern den Vorzug, die sich an die Qualitäts- und Terminvorgaben der IV-Stelle halten.

Anforderungen an die Gutachten

Es ist für Kundinnen und Kunden entscheidend, dass die Gutachten in der verlangten Zeit und Qualität vorliegen, damit der IV-Prozess wieder aufgenommen werden kann. Lange Wartezeiten sind für Kundinnen und Kunden in jeder Hinsicht schwierig. Wir erwarten, dass mono­disziplinäre Gut­achten inner­halb von drei Monaten ab Auftrags­erteilung erstellt sind.

Kodex und Zusammenarbeit mit den RAD Nordostschweiz

Regionalärztlicher Dienst Nordostschweiz (RAD)

Zur Sicherung der qualitätativen Ansprüche und einem breiten medizinschen Wissen, abreitet die IV-Stelle Glarus mit dem RAD Nordostscheiz am Standort der SVA Zürich zusammen.

Kodex

Die SVA Zürich hat in einem verbindlichen Kodex klare Qualitäts­standards für die Gut­achter­tätigkeit fest­gehalten. Dieser Kodex gilt auch für alle Gutachterinnen und Gutachter die im Auftrag der IV-Stelle Glarus arbeiten.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach TARMED sowie den anwend­baren ambulanten Tarifen für psychologische Leistungen. Bitte prüfen Sie zuerst die medizinischen Interpretationen der Gut­achten­kategorien im TARMED. Im Normal­fall vergüten wir nach Kategorie C. IV-Gut­achten mit über­durchschnittlichem Schwierigkeits­grad vergüten wir nach Kategorie D. Eine Vergütung nach Kategorie E muss vor­gängig bewilligt sein. Bitte nehmen Sie vor Durch­führung der Unter­suchung mit uns Kontakt auf.

Wartefristen für Gutachten

Die Wartefristen bei Gutachterinnen und Gutachter mit eigener Praxis liegen bei rund zwei bis vier Monaten.

Bei komplexen Krankheitsbildern ist meist eine polydisziplinäre Abklärung notwendig. Die umfangreichen medizinischen Abklärungen werden in spezialisierten Zentren gemacht. Diese polydisziplinären Gutachterstellen mit Zulassung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) haben Wartezeiten bis zu zehn Monaten.

Nach der Untersuchung beanspruchen die Gutachterstellen unterschiedlich viel Zeit, bis das Gutachten verfasst und der IV-Stelle zugestellt wird.