Übergangsphase zum neuen Ergänzungsleistungsgesetz läuft Ende 2023 aus
Mit dem Ende der dreijährigen Übergangsphase steht nun die definitive Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (ELG) an. Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Bestimmungen für alle Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen.
05. Dezember 2023